Passbestellung
Bestellung biometrischer Pass (Pass 10) / Kombiangebot im Kanton Thurgau
Gesuchstellende können ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch:
- Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 345 13 80
- Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann. Sie ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.
Zwingendes persönliches Erscheinen
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung an Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.
Wichtig: Sie müssen kein Foto mehr mitbringen
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Kantonale Ausweisstelle
Passbüro Biometrie Kanton Thurgau
Bahnhofstrasse 12, (3. Stock, vis à vis Bahnhof)
8570 Weinfelden
Kundentelefon: 058 345 13 80
Fax: 058 345 13 81
ausweisstelle@tg.ch
www.passbuero.tg.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 820 008. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch