Politik und Behörden
Die politische Gemeinde nimmt in unserem Staat eine massgebliche Stellung ein. Sie steht dem Bürger am nächsten und ist gleichsam Bindeglied zu Kanton und Bund. Sie erfüllt die Aufgaben, die der Staat ihr durch Verfassung und Gesetz zuweist.
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Die Gesamtheit der Stimmberechtigten äussert ihren Willen in der Gemeindeversammlung. Normalerweise tritt die Gemeindeversammlung anfangs Jahr zur Budgetvorlage mit der Festsetzung des Steuerfusses zusammen und bis spätestens Ende Juni zur Abnahme der Jahresrechnung. Weitere Gemeindeversammlungen können durch die Stimmberechtigten verlangt oder vom Gemeinderat angeordnet werden.
Oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan ist der Gemeinderat. Er besteht in Horn aus dem/der Gemeindepräsidenten/-in und vier weiteren Mitgliedern und wird von der Bürgerschaft auf eine Amtsdauer von vier Jahren durch die Urne gewählt. Der/die Gemeindepräsident/-in führt den Vorsitz in der Gemeindeversammlung, präsidiert den Gemeinderat und steht der gesamten Gemeindeverwaltung vor. Der Gemeinderat tagt so oft die Geschäfte es erfordern, in der Regel einmal pro Monat.
Zur Unterstützung des Gemeinderates sind verschiedene Kommissionen eingesetzt. Sie bearbeiten teils selbständig, teils in vorberatender Funktion die mannigfaltigen Probleme und Aufgaben.