Die Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Horn wurde erstmals nach den Grundsätzen des neuen Harmonisierten Rechnungsmodells HRM2 erstellt. Basis ist die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23.04.2013. Die Gemeinden und Städte des Kantons Thurgau sind verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2018 das neue System anzuwenden. Wie der Gemeinderat bereits informierte, erfolgte diese Umstellung für die Gemeinde Horn per 01.01.2017. So gilt ein neuer Kontenplan und einheitliche Regeln zu Bewertungen, Abgrenzungen und Abschreibungen.
Im Vergleich zum seinerzeit budgetierten Fehlbetrag von CHF 233‘640.-- schliesst die Jahresrechnung 2017 mit einem Gewinn von CHF 44‘888.10 ab und ist somit um CHF 278‘528.10 besser ausgefallen. Hauptgründe für das besser als budgetierte Ergebnis sind insbesondere Mehreinnahmen von rund CHF240‘000.-- bei den Steuereingängen sowie geringe Nettoausgaben im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe von rund CHF196‘000.--. Leider stehen diesen Mehreinnahmen auch Mehrausgaben z.B. in der ambulanten Krankenpflege von rund CHF 35‘000.-- entgegen.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2018, die Rechnung für das Jahr 2017 zu genehmigen und den Gewinn von CHF 44‘888.10 dem Eigenkapital gutzuschreiben. Der Bilanzüberschuss beträgt nach dieser Einlage CHF 1‘440‘007.80.