Öffentliche Mitwirkung Teilzonenplan Seeufer
Alle Unterlagen können untenstehend oder alternativ auch auf der Bauverwaltung eingesehen werden.
Mit Entscheid vom 05.08.2021 (Entscheid Nr. 54) zur Ortsplanungsrevision hat das Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau den Richtplan der Gemeinde Horn sowie das Baureglement ohne Korrekturen und Vorbehalte genehmigt. Der Zonenplan jedoch wurde mit folgenden Ausnahmen und Anträgen genehmigt:
• Die Bau- und Landwirtschaftszonen (Grundnutzungszonen) aller Seeanstossenden Parzellen, soweit sie innerhalb des Hochwasserprofils bzw. Oberflächengewässer (Bodensee) gemäss § 2 des Wassernutzungsgesetzes (WNG, RB 721.8) liegen, werden nicht genehmigt.
• Die Gemeinde Horn ist angewiesen, den Zonenplan anzupassen: Entlang der Uferlinie des Bodensees sind die nicht genehmigten Nutzungszonen (Grundnutzungszonen), welche ins Hochwasserprofil ragen, innert 6 Monaten in Absprache mit dem Amt für Umwelt zu bereinigen. Die Abgrenzungen der Nutzungszonen sind dabei mit der Uferlinie / dem Hochwasserprofil in Übereinstimmung zu bringen.
Gemäss den Erwägungen zu diesem Entscheid orientierte sich der Kanton im Genehmigungsprozess daran, dass diejenigen Teile von Nutzungszonen im Zonenplan, welche innerhalb des Hochwasserprofils des Bodensees und somit im Seebereich liegen, der kommunalen Planungshoheit entzogen seien.
Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, Beschwerde gegen die im Entscheid Nr. 54 aufgeführten Nichtgenehmigungen und Aufträge beim Verwaltungsgericht Thurgau einzureichen. Diese Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.
Mit dem vorliegenden Teilzonenplan Seeufer vollzieht der Gemeinderat nun die notwendigen Anpassungen beim Zonenplan im Bereich des Seeufers.
Die Mitwirkung der Bevölkerung ist erwünscht.
Der Entwurf des Teilzonenplans Seeufer sowie der entsprechende Planungsbericht liegen vom 16. August 2024 bis am 16. September 2024 im Gemeindehaus Horn bei der Bauverwaltung auf. Am Donnerstag, 29. August 2024, findet von 18.30 bis 21.00 Uhr eine öffentliche Fragestunde im evangelischen Kirchgemeindehaus, Tübacherstrasse 26, statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen an diesem Abend Fragen und Anregungen an die Verantwortlichen zu stellen.
Anschliessend an die Mitwirkung wird der Teilzonenplan öffentlich aufgelegt.
Eingaben sind bis am 16. September 2024 schriftlich an den Gemeinderat Horn, Tübacherstrasse 11, 9326 Horn zu richten.
Zugehörige Objekte
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044_hochwasserprofil_bodensee_240408_m (PDF, 2.07 MB) | Download | 0 | 044_hochwasserprofil_bodensee_240408_m |
044_tzp_seeufer_mitte_240408_m (PDF, 3.41 MB) | Download | 1 | 044_tzp_seeufer_mitte_240408_m |
044_tzp_seeufer_nordwest_240408_m (PDF, 6.5 MB) | Download | 2 | 044_tzp_seeufer_nordwest_240408_m |
044_tzp_seeufer_pb_240408_m (PDF, 825.23 kB) | Download | 3 | 044_tzp_seeufer_pb_240408_m |
044_tzp_seeufer_suedost_240408_m (PDF, 4.67 MB) | Download | 4 | 044_tzp_seeufer_suedost_240408_m |