Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Horn TG erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zuerst gilt herauszufinden, welches für Sie das richtige Verfahren anzuwenden ist.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C haben. Weitere Informationen zum ordentlichen Verfahren finden Sie hier.
Das erleichterte Verfahren ist für Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel wenn der Ehepartner bereits seit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Weitere Informationen zum erleichterten Verfahren finden Sie hier.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Gerne sind wir für weitere Aukünfte für Sie da.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 058 346 21 21 | info@horn.ch |
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