Umzugsmeldung / eUmzug (An- / Abmeldung und Adressänderung)
Melden Sie uns einen Zuzug nach Horn, einen Umzug innerhalb von Horn oder einen Wegzug von Horn innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug
Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.
eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten.
Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie "Nicht EU/EFTA" sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung "F", "N" oder "S" sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
- Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder)
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Ausländerausweis (Zwecks Anpassung der neuen Adresse benötigen wir bei EU/EFTA-Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.)
- Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Horn zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Horn einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen und Kosten:
- Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
- Mietvertrag (kann verlangt werden)
- Die Anmeldung ist kostenlos
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 346 21 21 | r.batschauer@horn.ch |