Mit der Restaurationsverfassung von 1814 gewann Horn den Status der Munizipalgemeinde zurück. Das Gesetz zur „Neuen politischen Einteilung des Kantons Thurgau“ vom Jahr 1816 bestimmt Horn als Munizipalgemeinde im Amtsbezirk Arbon. Der Wunsch nach politischer Selbständigkeit ging von den Hornern selbst aus: Sie beriefen sich darauf, dass sie stets „…ihre eigenen Gemeindsgelder und ihr extra Gemeindrecht und Gerechtig-keiten…“ gehabt hätten, so gut wie Arbon, und daher auch für sich eine Munizipalgemeinde bilden wollten.