Umzugsmeldung (An- / Abmeldung und Adressänderung)
Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.
eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten.
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Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie "Nicht EU/EFTA" sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung "F", "N" oder "S" sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 346 21 21 | r.batschauer@horn.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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